Aktienumwandlung – Letzter Aufruf an nicht registrierte Aktionär/innen

Am 1. November 2019 ist das „Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke“ in Kraft getreten. Die Aktionärinnen und Aktionäre der NIESENBAHN AG genehmigten an der Generalversammlung vom 14. April 2021 eine Statutenänderung und stimmten damit auch der gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlung der bisherigen Inhaberaktien in Namenaktien zu. Am 1. Mai 2021 wurden die unzulässigen Inhaberaktien folglich in Namenaktien umgewandelt. Ende Oktober 2024 läuft die Registrierungsmöglichkeit definitiv ab.

940 Aktionär/innen registrierten sich
Bis am 3. September 2024 haben sich 940 Aktionär/innen ordentlich im Aktienregister der NIESENBAHN AG eintragen lassen. Sie vertreten zusammen 12‘514 Aktien, was 91.23 Prozent des Aktienkapitals entspricht. Zum gleichen Zeitpunkt waren 698 Aktien von total 13’717 Aktien  noch nicht registriert. Und 505 Aktien ruhen anonym in Bankdepots.

Bis zum 24. Oktober 2024 haben Aktionär/innen noch die Möglichkeit, sich registrieren zu lassen. Am 1. November 2024 werden die Aktien von nicht gemeldeten Aktionären von Gesetzes wegen nichtig und die Aktionäre verlieren ihre Rechte endgültig. Nach Ablauf der Frist haben Aktionärinnen und Aktionäre keine Möglichkeit mehr, die Reaktivierung ihrer Rechte zu bewirken, weil ein Antrag auf Eintragung in das Aktienbuch von Gesetzes wegen nicht mehr möglich ist. Seit 2015 muss jede Aktiengesellschaft ein Verzeichnis der Aktionär/innen führen. Entsprechend hatten Aktionär/innen zehn Jahre Zeit, um sich registrieren zu lassen. Unter besonderen Umständen können säumige Aktionär/innen während den nächsten zehn Jahren versuchen, einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Aktionär/innen können sie aber nicht mehr werden.

Letzte Frist: Ende Oktober
Bis zum 24. Oktober 2024 haben Aktionär/innen noch die Möglichkeit, sich registrieren zu lassen. Am 1. November 2024 werden die Aktien von nicht gemeldeten Aktionären von Gesetzes wegen nichtig und die Aktionäre verlieren ihre Rechte endgültig. Nach Ablauf der Frist haben Aktionärinnen und Aktionäre keine Möglichkeit mehr, die Reaktivierung ihrer Rechte zu bewirken, weil ein Antrag auf Eintragung in das Aktienbuch von Gesetzes wegen nicht mehr möglich ist. Seit 2015 muss jede Aktiengesellschaft ein Verzeichnis der Aktionär/innen führen. Entsprechend hatten Aktionär/innen zehn Jahre Zeit, um sich registrieren zu lassen. Unter besonderen Umständen können säumige Aktionär/innen während den nächsten zehn Jahren versuchen, einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Aktionär/innen können sie aber nicht mehr werden.

Nicht registrierte Aktien fallen der Gesellschaft zu
Erfüllen die (ehemaligen) Inhaberaktionär/innen ihre Meldepflicht bis am 31. Oktober 2024 nicht, werden ihre Namenaktien von Gesetzes wegen per 1. November 2024 nichtig und fallen der Gesellschaft zu. In der Folge kann der Verwaltungsrat über die von Gesetzes wegen nichtigen und nunmehr eigenen Aktien frei verfügen. Der Verwaltungsrat der NIESENBAHN AG wird im Rahmen der Strategie 2026 bis 2031 über die weitere Verwendung entscheiden.

Die unbekannten Depotaktionär/innen
Nebst den erwähnten rund 700 nicht registrierten Namenakten lagern in Bankdepots von sieben Banken noch 505 sogenannte Depotaktien. Deren Besitzer/innen kennt die NIESENBAHN AG leider nicht, weil sie durch das Bankgeheimnis geschützt sind. Die Niesenbahn bedauert sehr, dass mit diesen Aktionär/innen kein direkter Kontakt möglich ist. Entsprechend wurden die Depotbanken nochmals schriftlich auf diesen Tatbestand und auf die gewünschte Korrektur hingewiesen. „Anonyme Depotaktionär/innen“ entsprechen keineswegs den Werten und den Gepflogenheiten der 120-jährigen Niesenbahn. Im Gegenteil: Die Niesenbahn steht für einen persönlichen Kontakt zu den Aktionär/innen und Gästen, welche den Niesen als unverwechselbaren Ausflugsberg im Berner Oberland und als Wahrzeichen der Thunersee-Region kennen. Die Niesen-Gäste schätzen das historische Bahn-Erlebnis, die gastronomischen Angebote, den persönlichen Kontakt zu den mehrheitlich einheimischen Mitarbeitenden sowie – meistens – die grandiose Aussicht. Die Niesenbahn setzt sich unermüdlich für ein Gesamterlebnis ein, welches das primär aus der Region und aus der Schweiz stammendes Publikum überzeugt. Bei kulinarischen, kulturellen und sportlichen Ereignissen, wie auch beim Übernachten im Berghaus von 1856 oder beim Tagen und Feiern im preisgekrönten Pavillon auf 2‘362 m ü. M.

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Weitere Infos: niesen.ch/aktionäre

Bildlegenden
Bilder 1 – 8 zur Auswahl. Bildrechte: Rob Lewis PhotographyDownload: https://www.swisstransfer.com/d/7435ed65-b8f2-441d-a438-0ae47ec9ca1f


Kontakt
Urs Wohler, Geschäftsführer, urs.wohler@niesen.ch, 033 676 77 01


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