Bündner Bergbahnunternehmen schliessen wegen COVID19

Die Bergbahnen in Graubünden müssen aufgrund der hoheitlichen Anordnung des Bundesrates bzw. des Kantons Graubünden ihren Betrieb per nächsten Montag, 16. März 2020 um 6 Uhr, einstellen.

Die Gesundheit der Gäste, der Bevölkerung und Mitarbeitenden geht vor. Deshalb versteht Bergbahnen Graubünden (BBGR) dieses Vorgehen. Die vom Bundesrat angekündigten Unterstützungsmassnahmen müssen nun sofort greifen, um das wirtschaftliche Überleben der Mitgliedsunternehmen zu gewährleisten.

Die Schliessung trifft die Bündner Bergbahnunternehmen hart. Zu einem verlief die bisherige Wintersaison erfolgreich (+8.2% Gäste gegenüber dem überdurchschnittlichen Vorjahr) und zum anderen war die Nachfrage nach Wintersportangeboten in Graubünden so hoch, wie seit Jahren nicht mehr. Hinzukommt, dass die Wintersportbedingungen nach wie vor hervorragend sind.

Sofort Kurzarbeit ausdehnen
Die Bergbahnbranche ist sehr Fixkosten-intensiv. Der sofortige Wegfall der Umsätze kann nicht annähernd auf der Kostenseite aufgefangen werden. Deshalb muss eine sofortige und unbürokratische Hilfe von Bund und Kanton für die Unternehmen und letztlich die Mitarbeitenden einsetzen. Bergbahnen Graubünden (BBGR) fordert, dass Bund und Kanton das Instrument der Kurzarbeit umgehend und ohne Karenzfrist ausdehnen: von 80 auf 100 Prozent (inkl. Sozialleistungen) sowie für alle Festangestellten, Arbeitnehmer mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen, temporär eingesetzten Arbeitnehmer, Grenzgänger, Lehrlinge und gleichgestellte Personen. Die Entschädigungen sind monatlich auszubezahlen.

Sofort Kurzarbeit ausdehnen
Die Bergbahnbranche ist sehr Fixkosten-intensiv. Der sofortige Wegfall der Umsätze kann nicht annähernd auf der Kostenseite aufgefangen werden. Deshalb muss eine sofortige und unbürokratische Hilfe von Bund und Kanton für die Unternehmen und letztlich die Mitarbeitenden einsetzen. Bergbahnen Graubünden (BBGR) fordert, dass Bund und Kanton das Instrument der Kurzarbeit umgehend und ohne Karenzfrist ausdehnen: von 80 auf 100 Prozent (inkl. Sozialleistungen) sowie für alle Festangestellten, Arbeitnehmer mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen, temporär eingesetzten Arbeitnehmer, Grenzgänger, Lehrlinge und gleichgestellte Personen. Die Entschädigungen sind monatlich auszubezahlen.

Chancen der Zukunft wahrnehmen
Gerade in dieser schwierigen Zeit ermutigt Bergbahnen Graubünden (BBGR) seine Mitgliedsunternehmen, die Chancen der künftigen Marktentwicklung wahrzunehmen. Wenn sich COVID19 auch im weiteren Verlauf des Jahres als bestimmender Gesundheitsfaktor erweisen sollte, können Kurzaufenthalte mit sportlicher Betätigung in der freien Natur in Graubünden auch wieder eine Chance für die Bergbahnen bedeuten. Bergbahnen Graubünden (BBGR) wird alles daran setzen, für seine Mitgliedsunternehmen auch diejenigen politischen Rahmenbedingungen zu erwirken, damit die Bergbahnen eine Grundlage für ihre wirtschaftliche Weiterentwicklung haben.

Eine Mitteilung von Bergbahnen Graubünden
Lantsch/Lenz, 13. März 2020
Auskunft erteilt:
Martin Hug, Präsident Bergbahnen Graubünden
martin.hug@laax.com

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