Bern, 02.08.2010 – Das UNESCO-Welterbekomitee, das vom 25. Juli bis 3. August in Brasilia tagt, hat der Erweiterung der Stätte des Monte San Giorgio auf italienischem Gebiet zugestimmt. Der Schweizer Teil dieses Naturgutes wurde 2003 in die UNESCO-Liste des Welterbes aufgenommen. Die Kandidatur des Erweiterungsprojekts, welche auch eine grenzüberschreitende Verwaltung der Stätte vorsieht, wurde dem Komitee vom italienischen und vom Schweizer Staat gemeinsam eingereicht.
Der Schweizer Teil des Monte San Giorgio wurde am 2. Juli 2003 in die UNESCO-Liste des Welterbes aufgenommen (siehe unten). Das Gebiet gibt ein aussergewöhnliches Zeugnis vom Meeresleben im Trias ab und dient als Referenz für künftige Entdeckungen von Meeresfossilien, die in diese geologische Periode zurückreichen. Das UNESCO-Welterbekomitee hatte damals angeregt, dass die Stätte auf das gesamte Fossiliengebiet und somit auch auf italienisches Gebiet ausgedehnt werden könnte. Im Februar 2009 hatte die italienische und die Schweizer Regierung eine neue Kandidatur eingereicht. Diese legte besonderen Wert auf die Beteiligung der lokalen Behörden. Nun hat das UNESCO-Welterbekomitee diesem Antrag stattgegeben.
Der Erfolg ist das Ergebnis einer beispielhaften grenzüberschreitenden Koordination für das Management der Welterbestätte Monte San Giorgio. Diese Bemühungen führten zur Anerkennung der zweiten grenzüberschreitenden Welterbestätte der UNESCO im Alpenraum. Bereits 2008 war die Strecke der Rhätischen Bahn in der Kulturlandschaft Albula/Bernina zwischen Thusis (Schweiz) und Tirano (Italien) aufgenommen worden. Die Zusammenarbeit in der Insubrischen Region erfolgte auf allen Ebenen: Die lokalen Behörden planten eine gemeinsame Verwaltung, die alle beteiligten Akteure umfasst: die Schweizer Gemeinden (die in der Stiftung Monte San Giorgio vertreten sind) und die italienischen Gemeinden, die Provinz Varese, die Region Lombardei, der Kanton Tessin und die beiden Staaten. Letztere haben ein entsprechendes Vereinbarungsprotokoll für die gemeinsame Verwaltung der Stätte unterzeichnet.
Das UNESCO-Welterbe
Die Rettung der Tempel von Abu Simbel in Ägypten war die Geburtsstunde der UNESCO-Konvention von 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Im Zentrum steht die revolutionäre Idee, dass sich die gesamte Menschheit für den Schutz und die Erhaltung ausserordentlicher Kulturleistungen und einzigartiger Naturphänomene einsetzen soll, die einen „aussergewöhnlichen universellen Wert“ besitzen.
Am 26. Oktober 2009 wurde die Schweiz für vier Jahre in das UNESCO-Welterbekomitee gewählt. Sie bringt seit ihrer Wahl sowohl das eigene Fachwissen als auch ihre Erfahrung ein in den Entscheidungsprozessen, welche das Management des Welterbes, das Monitoring, die internationale Unterstützung und die Beteiligungsprozesse betreffen. Seit vielen Jahren arbeitet die Schweiz auf internationaler Ebene mit dem Komitee zusammen und unterstützt den Schutz und die Restaurierung der Güter des Welterbes auch in finanzieller Hinsicht. Eine führende Rolle hat sie im Bereich der Aus- und Weiterbildung übernommen.
Adresse für Rückfragen:
Carlo Ossola, Abteilung Natur und Landschaft, Sektion Landschaften von nationaler Bedeutung, BAFU, Tel. 031 322 93 73
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