Keine räumliche Begrenzung des Flughafens Zürich (CH)

Die Luftfahrt ist ein wichtiges Verkehrsmittel für den Tourismus in der Schweiz. Ein Drittel der Gäste reist per Flugzeug in die Schweiz ein. Der Landesflughafen Zürich muss sich der Nachfrage entsprechend entwickeln können. Der Schweizer Tourismus-Verband lehnt deshalb eine räumliche Begrenzung des Flughafens, wie im SIL-Objektblatt vorgesehen, ab und fordert längere Öffnungszeiten.

Stellungnahme des Schweizer Tourismus-Verbands zum SIL-Objektblatt Flughafen Zürich:

1. Vorbemerkung
Der Schweizer Tourismus-Verband STV ist die nationale tourismuspolitische Dachorganisation mit mehr als 600 Mitgliedern, darunter rund 40 schweizerischen Branchen- und Fachverbänden des Tourismus mit rund 30’000 touristischen Leistungserbringern (vorwiegend KMU). Als Vertreter des drittwichtigsten Exportbereiches der Schweizer Wirtschaft setzen wir uns für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus sowie für politische Rahmenbedingungen ein, die eine nachhaltige Entwicklung fördern.

2. Bemerkungen
2.1 Die Bedeutung der Luftfahrt für den Tourismus
Die Tourismusindustrie wächst seit 20 Jahren. Die World Tourism Organisation UNWTO weist für diesen Zeitraum eine jährliche Zuwachsrate von 4,6 Prozent für alle Ankünfte weltweit aus. Von diesem Wachstum profitierte der europäische Kontinent am meisten. Eine Trendumkehr ist nicht in Sicht d.h. es ist weiter davon auszugehen, dass Europa weiterhin die Hälfte aller internationalen Ankünfte (2009:460 Mio.) für sich verbucht. Die Schweiz konnte 2009 knapp 36 Millionen Logiernächte für sich verbuchen. Gemäss Luftfahrtpolitischem Bericht des Bundesrates (2004) reist jeder dritte Tourist/jede dritte Touristin per Flugzeug in die Schweiz ein. Selbst bei einem weiteren Ausbau der europäischen Hochgeschwindigkeitszüge, welche Cityreisende im Netz der europäischen Grosstädte zu einem Umstieg vom Flugzeug auf die Bahn bewegen könnten, ist nicht von einem Nachfragerückgang auszugehen. Markstudien von Schweiz Tourismus, der nationalen Marketingorganisation, zeigen, dass das Potential der Tourismusdestination Schweiz im mittleren Osten und in Übersee nicht ausgeschöpft ist. Für Märkte wie Indien, China, den nordamerikanischen Kontinent und den mittleren Osten rechnet Schweiz Tourismus für die Jahre 2011 und 2012 mit einem durchschnittlichen Logiernächteplus von 16 respektive 10 Prozent. Leistungsfähige Flughäfen mit attraktiven Direktverbindungen der Swiss in die Gästeursprungsländer begünstigen den Erfolg des touristischen Marketings.

Wir unterstützen deshalb den Grundsatz einer „nachfragegerechten Entwick Luftfahrtinfrastruktur“ wie er im Luftfahrtpolitischen Bericht postuliert wird und gehen aus touristischer Sicht von weiterhin steigenden Frequenzen für den Flughafen Zürich aus. Dieser Grundsatz wird in der Zweckbestimmung des SIL-Objektblatts zu Recht wiederholt.

2.2 Keine räumliche Plafonierung des Flughafens Zürich
Der Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturen weist für den Flughafen Zürich alleine für die Flugbewegungen eine Zunahme von 80 Prozent im Zeitraum 2004 –2030 aus. «Spätestens ab 2020», so heisst es im Bericht weiter, «kann die zu erwartende Nachfrage nicht absorbiert werden.» Ein leistungsfähiger Flughafen mit Direktverbindungen in Übersee-Märkte ist nicht nur für den Schweizer Tourismus eine Lebensader, sondern auch für den Werk-, Arbeits- und Denkplatz Schweiz. Es erscheint deshalb voreilig, die räumliche Entwicklung des Flughafens im SIL
Objektblatt zu beschränken. Betriebliche Massnahmen wie zum Beispiel der Bau eines Parallelpistensystems sind im SIL vorzusehen.

2.3. Verlängerung der Betriebszeiten
Der Flughafen Zürich hat für einen interkontinentalen Flughafen vergleichsweise kurze Betriebszeiten, von 6 Uhr früh bis 23 Uhr abends. Der Komfort der Gäste sollte in unserer Optik stärker gewichtet werden. Bei vielen interkontinentalen Flügen führen diese Öffnungszeiten zu unattraktiven Abflugzeiten. Ebenso ist eine Flugumleitung zu nächtlicher Stunde nach Basel oder Genf für Fluggäste aus Übersee kein attraktiver Empfang in der Schweiz. Aus diesem Grund sollten die internationale Konkurrenzfähigkeit des Flughafens und der Komfort der Fluggäste stärker als bisher berücksichtigt werden. Wir beantragen, den allgemeinen Verspätungsabbau bis 24.00 Uhr zu verlängern, und eine vernünftige Ausnahmeregelung nach 24.00 Uhr.

2.4. Optimierung des Flugbetriebs
Bei Bise und Nebel sinkt die Flughafenkapazität heute markant ab, was zu erheblichen Verspätungen führt. Die unter 3 Rahmenbedingungen zum Betrieb gewählten Formulierungen im Abs. 8 Satz 4 «Wenn sowohl für Anflüge von Norden als auch von Osten die erlaubten Werte für Rückenwindlandungen überschritten bzw. die Wetterminima unterschritten sind, wird von Süden angeflogen» und unter Abs. 8 Satz 13 «Bei Nebel und Bisenlagen sind für die Stabilisierung der Kapazität auch Starts nach Süden geradeaus möglich» sind unverändert beizubehalten. Um die Kapazität während den Startwellen zu erhöhen, ist der Start 16 geradeaus einzuführen.

2.5 Vortritt für die zivile Luftfahrt
Für den Tourismus ist ein leistungsfähiger Flughafen Zürich wichtig. Seine Ansprüche sind höher zu gewichten als allfällige Forderungen des Militärs (Waffenplatz Kloten- Bülach und Flugplatz Dübendorf). Das für die Entwicklung des Flughafens Zürich benötigte Gebiet auf dem Areal des Waffenplatzes Kloten-Bülach ist freizugeben. Der Bund stellt Ersatzflächen bereit. Dies ist unter 9 Flughafenperimeter Abs. 3 festzusetzen. Der 2. Satz «Zwischen dem Kasernenareal und dem Fahrschulgelände Holberg muss eine Verbindung gewährleistet bleiben» ist zu streichen.

2.6 Modalsplit
Der öffentliche Verkehr ist eines der USPs (Unique Selling Proposition) in der touristischen Werbung der Schweiz. Eine gute Erschliessung des Flughafens mit dem öffentlichen Verkehr Personen- und Güter trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Wir unterstützen den in der Vorlage angepeilten Wert von 46 Prozent, unter der Voraussetzung, dass der Kanton die erforderlichen Massnahmen trifft.

Zusammenfassung der Anträge

1. Wir unterstützen den bundesrätlichen Grundsatz einer „nachfragegerechten Entwicklung der Luftfahrtinfrastruktur“. Daraus leitet sich der Grundsatz einer nachfrageorientierten Entwicklung des Flughafens Zürich ab.

2. Wir lehnen eine räumliche Einschränkung des Flughafens Zürich ab. Betriebliche Massnahmen wie zum Beispiel der Bau eines Parallelpistensystems sind im SIL abzubilden.

3. Die internationale Konkurrenzfähigkeit des Flughafens und der Komfort der Fluggäste sollten stärker als bisher berücksichtigt werden. Wir beantragen, den allgemeinen Verspätungsabbau bis 24.00 Uhr zu verlängern und eine vernünftige Ausnahmeregelung nach 24.00 Uhr.

4. Wir unterstützten die bestehende Formulierung für den Flugverkehr bei Schlechtwetterlagen.

5. Die Bedürfnisse des Flughafens Zürich sind gegenüber militärischen Einrichtungen zu priorisieren. Wo nötig, stellt der Bund Ersatzflächen bereit.

6. Wir unterstützen den angestrebten Modalsplit von 46%

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